Conditions d’utilisation
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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen - Businesse-to-Consumer
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Inhaltsverzeichnis
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1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Widerrufsrecht
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Liefer- und Versandbedingungen
6. Eigentumsvorbehalt
7. Mängelhaftung (Gewährleistung)
8. Einlösung von Aktionsgutscheinen
9. Einlösung von Geschenkgutscheinen
10. Anwendbares Recht
11. Gerichtsstand
12. Verhaltenskodex
13. Alternative Streitbeilegung
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Brüder Mannesmann Werkzeuge GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Für Verträge zur Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.4 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
- indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
- indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.5 Bei Auswahl der Zahlungsart "Amazon Payments" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Amazon Payments Europe s.c.a., 38 avenue John F. Kennedy, L-1855 Luxemburg (im Folgenden: „Amazon“), unter Geltung der Amazon Payments Europe Nutzungsvereinbarung, einsehbar unter https://payments.amazon.de/help/201751590. Wählt der Kunde im Rahmen des Online-Bestellvorgangs „Amazon Payments“ als Zahlungsart aus, erteilt er durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons zugleich auch einen Zahlungsauftrag an Amazon. Für diesen Fall erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons den Zahlungsvorgang auslöst.
2.6 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.
2.7 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.
2.8 Für den Vertragsschluss stehen unterschiedliche Sprachen zur Verfügung. Die konkrete Sprachauswahl wird im Online-Shop angezeigt.
2.9 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3) Widerrufsrecht
3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.
3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.
4) Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.
4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.
4.3 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.4 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „PayPal“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern der Verkäufer über PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen er gegenüber dem Kunden in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt er seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten. Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.
4.6 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst "Shopify Payments" angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (nachfolgend "Stripe"). Die einzelnen über Shopify Payments angebotenen Zahlungsarten werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. Zur Abwicklung von Zahlungen kann sich Stripe weiterer Zahlungsdienste bedienen, für die ggf. besondere Zahlungsbedingungen gelten, auf die der Kunde ggf. gesondert hingewiesen wird. Weitere Informationen zu "Shopify Payments" sind im Internet unter https://www.shopify.com/legal/terms-payments-de abrufbar.
4.7 Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
4.8 Bei Auswahl der Zahlungsart Kreditkarte via Stripe ist der Rechnungsbetrag mit Vertragsschluss sofort fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). Stripe behält sich vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
4.9 Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst "Klarna" angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über die Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden (nachfolgend „Klarna“). Nähere Informationen sowie die Bedingungen von Klarna hierzu sind hier einsehbar:
www.br-mannesmann.com
5) Liefer- und Versandbedingungen
5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
5.2 Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung "frei Bordsteinkante", also bis zu der der Lieferadresse nächstgelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.
5.4 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.
5.5 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
5.6 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
5.7 Gutscheine werden dem Kunden wie folgt bereitgestellt:
- per E-Mail
6) Eigentumsvorbehalt
Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
7) Mängelhaftung (Gewährleistung)
Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:
7.1 Handelt der Kunde als Unternehmer,
- hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;
- beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware;
- sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen;
- beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.
7.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht
- für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
- für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,
- für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
- für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.
7.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.
7.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
7.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
8) Einlösung von Aktionsgutscheinen
8.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.
8.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.
8.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
8.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
8.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.
8.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
8.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
8.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.
8.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
9) Einlösung von Geschenkgutscheinen
9.1 Gutscheine, die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.
9.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.
9.3 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
9.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.
9.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.
9.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.
9.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.
9.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
10) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
11) Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
12) Verhaltenskodex
- Der Verkäufer hat sich den Richtlinien für „Google Kundenrezensionen“ unterworfen, die im Internet unter https://support.google.com/merchants/topic/7105962 einsehbar sind.
- Der Verkäufer hat sich den Trusted Shops Qualitätskriterien unterworfen, die im Internet unter https://www.trustedshops.com/tsdocument/TS_QUALITY_CRITERIA_de.pdf einsehbar sind.
13) Alternative Streitbeilegung
13.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
13.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Businesse-to-Business
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren zwischen der Brüder Mannesmann Werkzeuge GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Käufer“). Sie gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Die Bedingungen gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über die Lieferung von Waren mit demselben Käufer, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Über Änderungen der Bedingungen wird der Verkäufer den Käufer in Textform informieren; die geänderte Fassung gilt nur für danach geschlossene Verträge.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis der Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein Vertrag in Textform bzw. die Bestätigung des Verkäufers in Textform maßgebend.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Textform (§ 126b BGB) abzugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise, insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden, bleiben unberührt.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen und anderen Unterlagen behält sich der Verkäufer Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers in Textform nicht zugänglich gemacht werden.
2. Vertragsschluss, Mindestbestellwert
Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch für Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstigen Produktunterlagen.
Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Verkäufer kann dieses Angebot innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Zugang annehmen. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware.
Für den Umfang der Lieferung ist der Inhalt der Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgebend. Erkennbare Unrichtigkeiten der Auftragsbestätigung hat der Käufer unverzüglich mitzuteilen.
Der Mindestbestellwert je Auftrag beträgt 350,00 EUR netto, sofern nicht abweichend vereinbart.
Handelsübliche und technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Ware von Beschreibungen und Abbildungen, insbesondere geringfügige Änderungen der Konstruktion, Form oder Farbe, bleiben vorbehalten, soweit sie den Vertragszweck nicht beeinträchtigen, die Gebrauchstauglichkeit nicht mindern und dem Käufer zumutbar sind. Eine vereinbarte Beschaffenheit der Ware bleibt hiervon unberührt.
3. Preise
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise, im Zweifel die Preise gemäß der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Verkäufers. Die Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Lager (EXW Remscheid, Incoterms 2020), zuzüglich Verpackung, Fracht und gegebenenfalls Transportversicherung, sofern nicht abweichend vereinbart.
Werden nach Vertragsschluss, jedoch vor Lieferung, Zölle, Steuern, Abgaben oder vergleichbare öffentliche Lasten, die die Ware oder ihre Beförderung unmittelbar betreffen, neu eingeführt, erhöht oder geändert, ohne dass der Verkäufer dies bei Vertragsschluss vorhersehen konnte, ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend der hierdurch verursachten Mehr- oder Minderkosten anzupassen. Der Verkäufer wird dem Käufer die Anpassung und ihre Berechnungsgrundlage in Textform nachweisen. Erhöht sich der Preis hierdurch um mehr als 10 %, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich der noch nicht gelieferten Ware binnen 14 Tagen nach Zugang der Anpassungserklärung vom Vertrag zurückzutreten.
Absatz 2 gilt entsprechend, wenn auf Wunsch des Käufers nach Vertragsschluss die Empfangsstelle geändert wird und hierdurch nachweisbar Mehrkosten entstehen.
4. Lieferung, Lieferfristen, höhere Gewalt
Lieferfristen und Liefertermine werden individuell vereinbart oder vom Verkäufer bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist circa vier Wochen ab Vertragsschluss. Fest zugesagte Ankunftszeiten bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und keine zusätzlichen Kosten entstehen, es sei denn, der Verkäufer erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit.
Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen auf höhere Gewalt zurückzuführen, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Terror, Naturkatastrophen, Pandemien und Epidemien einschließlich hierauf beruhender behördlicher Maßnahmen, Arbeitskämpfe (Streik und rechtmäßige Aussperrung), behördliche Anordnungen, Embargos und Sanktionen, Energie- und Rohstoffknappheit, Cyberangriffe und nicht vom Verkäufer zu vertretende erhebliche Störungen der IT-Systeme sowie erhebliche Störungen der Transportwege, jeweils soweit das Ereignis unvorhersehbar, unvermeidbar und vom Verkäufer nicht zu vertreten ist. Der Verkäufer wird dem Käufer Beginn und voraussichtliches Ende der Störung unverzüglich mitteilen.
Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend Absatz 3 auch bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung des Verkäufers, sofern der Verkäufer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder ihn noch seinen Zulieferer ein Verschulden trifft und er die Ware auch nicht anderweitig mit zumutbarem Aufwand rechtzeitig beschaffen kann. Der Verkäufer wird den Käufer über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit unverzüglich informieren.
Dauert eine Störung nach Absatz 3 oder Absatz 4 länger als zwei Monate oder steht fest, dass die Leistung endgültig unmöglich ist, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Käufers, denen keine Lieferung gegenübersteht, wird der Verkäufer unverzüglich erstatten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen der Verzögerung sind in diesen Fällen ausgeschlossen; Ziffer 10 bleibt unberührt.
Der Eintritt des Lieferverzugs des Verkäufers richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung des Käufers erforderlich.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen vom Käufer zu vertretenden Gründen, ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Die gesetzlichen Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.
5. Versand, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager Remscheid; dort ist auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht abweichend vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) nach pflichtgemäßem Ermessen selbst zu bestimmen.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und auch dann, wenn die Ware mit eigenen Fahrzeugen des Verkäufers ausgeliefert wird. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug ist.
Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
Äußerlich erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen hat der Käufer bei Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen zu dokumentieren und dem Verkäufer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Rügeobliegenheiten nach Ziffer 9 Absatz 2 bleiben unberührt.
6. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Bei Scheckzahlungen und Banküberweisungen gilt die Zahlung erst mit endgültiger Gutschrift als bewirkt.
Die Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich in Textform zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, insbesondere bei Pfändungen, sowie wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wird.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Verkäufer berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen setzt den Rücktritt voraus; es kann mit dem Rücktritt verbunden werden. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Verkäufer diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
Der Käufer ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
Eine Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für den Verkäufer entstehen. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit Sachen Dritter, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Für die neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Käufer verwahrt die (Mit-)Eigentumsware mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für den Verkäufer.
Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Verkäufers gemäß Absatz 5 einschließlich aller Nebenrechte zur Sicherheit an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Die Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) eingestellt, erfasst die Abtretung auch den Anspruch aus dem jeweiligen Saldo.
Der Käufer bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen neben dem Verkäufer ermächtigt. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Verkäufer verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt; der Verkäufer ist in diesem Fall zudem berechtigt, die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen.
Der Käufer versichert die Vorbehaltsware auf eigene Kosten ausreichend gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden, sofern nicht nachweislich eine anderweitige ausreichende Versicherung besteht. Etwaige Entschädigungsansprüche gegen den Versicherer aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
7. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
Rechnungen sind, sofern nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Betrages auf einem Konto des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu übermitteln; die Pflichten aus § 14 UStG zur E-Rechnung bleiben unberührt.
Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Während des Verzugs ist der Kaufpreis in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes für Entgeltforderungen zwischen Unternehmern (derzeit neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) zu verzinsen. Daneben hat der Verkäufer Anspruch auf die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und des gesetzlichen kaufmännischen Fälligkeitszinses (§ 353 HGB) bleibt vorbehalten; die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verkäufers auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder nachhaltige Zahlungseinstellung), ist der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Verkäufer den Rücktritt sofort erklären. Der Verkäufer ist in diesen Fällen ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen und alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, fällig zu stellen, soweit gesetzlich zulässig.
Ein vereinbarter Bonus setzt voraus, dass der Käufer sämtliche Forderungen, die der Berechnung des Bonus zugrunde liegen, vollständig bezahlt hat.
8. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Käufer kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Rechte des Käufers wegen Mängeln der Lieferung, insbesondere das Recht, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten, bleiben unberührt.
Der Verkäufer ist berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Käufers aufzurechnen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Mängelansprüche des Käufers
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften über den Rückgriff in der Lieferkette, wenn der Endabnehmer ein Verbraucher ist (Lieferantenregress, §§ 445a, 445b, 478 BGB).
Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Die Ware ist unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, ist dem Verkäufer hiervon unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Ablieferung bzw. bei verborgenen Mängeln ab Entdeckung, Anzeige in Textform zu machen (Mängelanzeige an: Brüder Mannesmann Werkzeuge GmbH, Lempstrasse 24, 42859 Remscheid, Telefax +49 2191 386477, E-Mail info@br-mannesmann.com, oder an die vom Verkäufer im Einzelfall mitgeteilte abweichende Kontaktadresse). Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung oder Mängelanzeige, ist die Haftung des Verkäufers für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten die Produktbeschreibungen des Verkäufers, die dem Käufer vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese Bedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 434 Abs. 2 und 3 BGB). Technische Angaben, Maße, Gewichte und Abbildungen in Katalogen und Produktunterlagen sind branchenübliche Näherungswerte; lediglich Abweichungen außerhalb der zulässigen Toleranzen (insbesondere nach den einschlägigen DIN- bzw. EN-Normen) begründen einen Mangel.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft, leistet der Verkäufer zunächst Nacherfüllung nach seiner Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Das Recht des Verkäufers, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Verkäufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften; Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht wurde, gehen zu Lasten des Käufers, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Käufer unzumutbar oder verweigert der Verkäufer sie ernsthaft und endgültig, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 10.
Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Hiervon abweichend gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen: (a) für Schadensersatzansprüche in den in Ziffer 10 Absatz 2 genannten Fällen, (b) bei arglistigem Verschweigen des Mangels, (c) bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit, (d) für Ansprüche im Lieferantenregress nach §§ 445a, 445b, 478 BGB, (e) für Ansprüche wegen einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), sowie (f) bei Rechtsmängeln im Fall dinglicher Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
10. Haftung
Soweit sich aus diesen Bedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Verkäufer bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur (a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und (b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Fall des Buchstaben (b) ist die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus Absatz 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, sowie nicht für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
11. Exportkontrolle, Sanktionen
Die Erfüllung des Vertrags steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Exportkontrollbestimmungen, Embargos oder sonstige Sanktionen, entgegenstehen.
Der Käufer wird bei der Weitergabe der Ware an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen Exportkontrollrechts einhalten, insbesondere die einschlägigen Verordnungen der Europäischen Union. Der Käufer wird die Ware weder unmittelbar noch mittelbar in Länder oder an Personen liefern, gegenüber denen dies nach den anwendbaren Sanktionsvorschriften verboten ist; dies gilt insbesondere für Verkäufe, Ausfuhren und Wiederausfuhren nach oder zur Verwendung in der Russischen Föderation und Belarus, soweit die Ware von Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 bzw. der entsprechenden Belarus-Verordnung erfasst ist. Der Käufer wird diese Verpflichtung an seine Abnehmer weitergeben, soweit dies rechtlich gefordert ist.
Ein Verstoß gegen Absatz 2 stellt eine wesentliche Vertragsverletzung dar. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die weitere Belieferung einzustellen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12. Produktsicherheit, Produktbeobachtung
Die Parteien beachten die jeweils auf sie anwendbaren Pflichten aus dem Produktsicherheitsrecht, insbesondere der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, in ihrer jeweiligen Rolle als Wirtschaftsakteur.
Der Käufer wird dem Verkäufer unverzüglich in Textform berichten, wenn ihm Umstände bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass eine gelieferte Ware ein Sicherheitsrisiko darstellt, insbesondere bei Unfällen oder bei behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ware. Der Käufer wird den Verkäufer bei erforderlichen Maßnahmen, insbesondere Rückrufen und Rücknahmen, in zumutbarem Umfang unterstützen und die Rückverfolgbarkeit der Ware im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten sicherstellen.
13. Schutzrechte
Fertigt der Verkäufer Ware nach Zeichnungen, Mustern, Spezifikationen oder sonstigen Vorgaben des Käufers, steht der Käufer dafür ein, dass hierdurch Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Käufer stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Schutzrechten durch die Umsetzung seiner Vorgaben beruhen, es sei denn, der Käufer hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten.
Marken, Handelsnamen und sonstige Kennzeichen des Verkäufers dürfen nur zur vertragsgemäßen Weiterveräußerung der Ware und nur in der vom Verkäufer vorgesehenen Form verwendet werden.
14. Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers und seiner Ansprechpartner zur Durchführung des Vertrags nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzinformation des Verkäufers, abrufbar auf dessen Website.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese Bedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers in Remscheid. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Der Verkäufer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen gelten nur für Verträge, die nach Einbeziehung der geänderten Fassung geschlossen werden. Ein einseitiges Recht des Verkäufers zur Änderung laufender Verträge besteht nicht.
Brüder Mannesmann Werkzeuge GmbH, Remscheid. Stand: August 2026.